Geburtszeit herausfinden: Geburtsurkunde und Registerausdruck vom Standesamt
Die amtliche Geburtszeit steht im Geburtenregister des Standesamts, das die Geburt beurkundet hat. Ob sie auf deinem Dokument erscheint, hängt vom Ausstellungsdatum ab: Neue deutsche Geburtsurkunden nennen sie, ältere fast nie. Fehlt sie, hilft ein beglaubigter Registerausdruck oder eine Quelle aus der Familie.
Welches Dokument du brauchst
Geburtsurkunde: Uhrzeit erst seit November 2022
Seit dem 1. November 2022 enthält jede neu ausgestellte deutsche Geburtsurkunde die Geburtszeit mit Stunde und Minute. Es zählt das Ausstellungsdatum, nicht das Geburtsjahr: Wer 1985 geboren ist und 2024 eine neue Urkunde bestellt, bekommt die Uhrzeit, die Urkunde von 2010 aus dem Familienordner zeigt sie nicht. Grundlage ist der Registereintrag, in dem die Uhrzeit auch früher in der Regel vermerkt wurde, sie wurde bis 2022 nur nicht auf die Urkunde übertragen.
Eine gesonderte „Auskunft über die Geburtszeit“ bieten viele Standesämter seit der Neuregelung nicht mehr an, Karlsruhe zum Beispiel seit Mai 2023. Der Weg zur Uhrzeit ist dann eine neue Geburtsurkunde.
Ausstellungsdatum prüfen
Das Ausstellungsdatum steht unten auf der Urkunde neben Siegel und Unterschrift. Liegt es vor dem 1. November 2022, fehlt die Uhrzeit fast immer. Eine Kopie oder ein Foto der alten Urkunde hilft trotzdem beim Antrag, weil sie Registernummer und Standesamt nennt.
Die eingetragene Zeit ist die gesetzliche Uhrzeit, die damals am Geburtsort galt. Eine Sommerzeit steht nicht gesondert dabei, sie steckt bereits in der Angabe. Der Aszendent-Rechner zieht sie für das Geburtsjahr selbst ab, bei Tabellen musst du das von Hand tun. Fällt die Geburt in die Nacht der Rückstellung im Herbst, gibt es die Stunde von 2 bis 3 Uhr zweimal. Im Register kann sie dann mit „A“ (noch Sommerzeit) oder „B“ (schon Winterzeit) gekennzeichnet sein, fehlt der Zusatz, frag beim Standesamt nach.
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
Der Registerausdruck ist eine beglaubigte Abschrift des gesamten Eintrags im Geburtenregister. Er enthält die Geburtszeit, die Angaben zu den Eltern und alle späteren Hinweise, etwa zu Adoption, Vaterschaftsanerkennung oder Namensänderung. Weil er den Eintrag vollständig wiedergibt, ist er die sicherste Quelle, wenn eine neue Geburtsurkunde aus irgendeinem Grund keine Uhrzeit zeigt.
| Dokument | Geburtszeit | Inhalt | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Geburtsurkunde ab 1. November 2022 | ja | Name, Geschlecht, Datum, Uhrzeit, Ort, Eltern | Standardweg, reicht für den Aszendenten |
| Geburtsurkunde vor November 2022 | meist nein | Name, Geschlecht, Datum, Ort, Eltern | nur als Hilfe für den Antrag |
| Beglaubigter Registerausdruck | ja, wenn eingetragen | vollständiger Eintrag mit Folgebeurkundungen und Hinweisen | wenn die Urkunde keine Uhrzeit nennt oder Änderungen nachzuweisen sind |
| Internationale Geburtsurkunde | nein | mehrsprachiges Formular mit Grunddaten | für Behörden im Ausland, nicht für die Geburtszeit |
Geburtenregister werden 110 Jahre beim Standesamt geführt und danach an das zuständige Archiv abgegeben, meist das Stadt- oder Kreisarchiv. Für die eigene Geburtszeit und die der Eltern spielt das keine Rolle, für Großeltern oder Urgroßeltern mit Geburt vor über 110 Jahren ist das Archiv die richtige Stelle.
Wer die Urkunde beantragen darf
Personenstandsdaten sind geschützt. Eine Urkunde oder einen Registerausdruck bekommen nur:
- die Person selbst
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Vorfahren, also Eltern und Großeltern
- Abkömmlinge, also Kinder und Enkel
- Geschwister und andere Personen nur mit rechtlichem Interesse, das sie belegen müssen, etwa in einem Erbfall
Für die Geburtszeit einer unverheirateten Partnerin, eines Partners oder einer Freundin bist du nicht antragsberechtigt. Die betroffene Person kann die Urkunde selbst bestellen oder dir eine schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie mitgeben, die die meisten Standesämter akzeptieren.
Antrag online, schriftlich oder vor Ort
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts, nicht das des heutigen Wohnorts. Wurde der Geburtsort später eingemeindet oder mit anderen Orten zusammengelegt, führt meist das Standesamt der neuen Gemeinde das Register. Das gilt auch für Orte in der früheren DDR. Welche Antragswege angeboten werden, legt jedes Standesamt selbst fest.
- Auf der Website der Gemeinde des Geburtsorts das Standesamt suchen und prüfen, ob es Anträge online, per Brief, per E-Mail oder nur am Schalter annimmt.
- Im Antrag Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und die Namen der Eltern angeben, falls bekannt auch die Registernummer von der alten Urkunde.
- Ausdrücklich eine „Geburtsurkunde mit Geburtszeit“ oder einen „beglaubigten Registerausdruck“ verlangen. Einen Zweck musst du als berechtigte Person nicht nennen.
- Identität nachweisen: online mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, schriftlich mit einer Ausweiskopie, am Schalter mit dem Original.
- Gebühr zahlen, online meist direkt per Karte oder Lastschrift, sonst per Überweisung oder vor Ort.
- Das Dokument nach Erhalt prüfen: Die Uhrzeit muss mit Stunde und Minute dastehen. Ist der Zusatz „A“ oder „B“ vermerkt, notiere ihn mit.
Wer im Ausland geboren ist und dessen Geburt später in Deutschland nachbeurkundet wurde, wendet sich an das Standesamt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat, häufig das Standesamt I in Berlin. Ohne Nachbeurkundung ist allein die Behörde im Geburtsland zuständig.
Gebühren und Bearbeitungszeit
- Gebühr
- Meist 10 bis 15 Euro für die erste Urkunde, weitere Exemplare im selben Antrag sind oft günstiger. Den Betrag legen Land und Kommune fest. Bei schriftlichen Anträgen kommt manchmal eine Versandpauschale hinzu.
- Bearbeitungszeit
- Am Schalter oft sofort, online und per Post von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Karlsruhe nannte zeitweise etwa acht Wochen. Ältere Einträge, die erst aus dem Papierbuch gesucht werden müssen, dauern länger.
- Zeitplan
- Beantrage das Dokument, bevor du die Geburtszeit brauchst, etwa für eine Horoskopsitzung. Fehlt im Register die Uhrzeit, erfährst du das erst mit der Antwort, und die Suche nach anderen Quellen beginnt danach.
Geburt in Österreich oder der Schweiz
Die Regel vom November 2022 gilt nur für Deutschland. Österreich und die Schweiz führen eigene Register mit eigenen Dokumenten.
| Land | Zuständige Stelle | Wo die Geburtszeit steht | Gebühr |
|---|---|---|---|
| Österreich | jedes Standesamt, da das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) bundesweit abrufbar ist | Eintrag im ZPR, Mutter-Kind-Pass (heute Eltern-Kind-Pass) | nach Gemeinde und Dokument unterschiedlich |
| Schweiz | Zivilstandsamt des Geburtsorts | eigene Bestätigung der Geburtszeit, Auszug aus dem Personenstandsregister | rund 30 Franken pro Dokument |
In Österreich ist das Register seit 2014 zentral geführt. Du musst dich deshalb nicht an die Geburtsgemeinde wenden, jedes Standesamt kann auf den Eintrag zugreifen. Bitte ausdrücklich um die Angabe der Geburtszeit. Schneller geht es oft über den Mutter-Kind-Pass, den viele Familien aufbewahrt haben und in dem die Entbindung mit Uhrzeit eingetragen ist.
In der Schweiz bestellst du über die Website des Zivilstandsamts oder persönlich, aus dem Ausland über die Schweizer Vertretung. Die Bestätigung der Geburtszeit ist ein eigenes Dokument und steht nicht automatisch auf jedem Auszug, sie muss deshalb gezielt bestellt werden.
Kein Eintrag: Klinik, Taufbuch, Eltern
Fehlt die Uhrzeit im Register, etwa bei sehr alten oder nachträglich erstellten Einträgen, kommen diese Quellen in Frage, ungefähr nach Verlässlichkeit geordnet:
- Mutterpass und gelbes Kinderuntersuchungsheft: Im Abschnitt zur Entbindung und bei der U1 direkt nach der Geburt ist die Uhrzeit häufig vermerkt.
- Klinikkärtchen im Babyalbum: Das Namens- oder Geburtskärtchen am Bettchen nennt oft Uhrzeit, Gewicht und Größe.
- Geburtsklinik oder Geburtshaus: Patientenakten werden in der Regel mindestens zehn Jahre aufbewahrt, danach können sie vernichtet sein. Die Mutter stellt die Anfrage, weil es ihre Akte ist.
- Taufschein oder Taufbuch: Manche Pfarreien haben die Geburtszeit mit eingetragen, vor allem bei älteren Taufen.
- Briefe, Tagebücher, Geburtsanzeigen: Zeitungsanzeigen und Karten an Verwandte nennen manchmal die Uhrzeit.
- Eltern und Verwandte: Erinnerungen sind oft auf die Stunde oder eine Tageszeit genau, selten auf die Minute.
Prüfe, wie genau die gefundene Zeit ist. Kliniken runden häufig auf fünf Minuten, bei Hausgeburten und alten Angaben sind Viertel- oder halbe Stunden üblich. Vier Minuten Uhrzeit verschieben den Aszendenten im Schnitt um etwa einen Grad. Eine gerundete Zeit ist deshalb nur dann ein Problem, wenn sie nahe an einem Zeichenwechsel liegt. Der Rechner zeigt diesen Abstand in Minuten an, und mit dem Tab „Geburtszeit unbekannt“ lässt sich ein ganzes Zeitfenster prüfen.